Der Verfassungsgerichtshof wirft dem Bundesverwaltungsgericht vor, bei der Versagung der 3. Piste die Rechtslage in mehrfacher Hinsicht grob verkannt und damit willkürlich entschieden zu haben. Das BVwG wird in der Sache nun erneut entscheiden müssen. „System Change not Climate Change!“ fordert, das öffentliche Interesse am Umwelt- und Klimaschutz sowie den Schutz der Gesundheit von Anrainer*innen noch stärker gesetzlich zu verankern.

Die Verfassungsrichter*innen argumentieren, das BVwG habe die Rechtslage grob verkannt und willkürlich entschieden. Das Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz der Beschwerdeführer*innen, Flughafen Wien AG und Land NÖ, sei verletzt.

Das BVwG habe zwar das Staatsziel Umweltschutz (aus dem Bundesverfassungsgesetz zu Nachhaltigkeit und Umweltschutz) in die Entscheidung mit einbeziehen dürfen – dieses habe allerdings keinen absoluten Vorrang vor dem Interesse am Ausbau des Flughafens. Die Interessen müssten daher also gegeneinander abgewogen werden.

Klimaschutz und Bodenverbrauch dürfe das BVwG allerdings nicht in diese Interessenabwägung einfließen lassen, da sich diese Interessen nicht aus dem Luftfahrtgesetz ableiten ließen. Zudem argumentiert der VfGH, dass Klimaschutz und Bodenverbrauch nicht über die Staatszielbestimmung Umweltschutz in der Entscheidung Berücksichtigung finden dürfen. Das Klimaschutzziel des Landes Niederösterreich gelte hier ebenso nicht, sondern nur für den „Wirkungsbereich des Landes“.

„System Change, not Climate Change!“ ist überrascht und bestürzt über die heutige Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH). Wenn Gesetze (anscheinend) den Klimaschutz noch nicht ausreichend berücksichtigen, dann hinkt der Nationalrat der Realität der Klimakrise hinterher. Es ist auch nicht nachvollziehbar, dass das Luftfahrtgesetz, ein Gesetz, welches enorme Infrastrukturprojekte ermöglicht, Klimaschutz nicht ausdrücklich als öffentliches Interesse berücksichtigt. Noch weniger verständlich ist es, dass die österreichische Verfassung Klimaschutz nicht klar und deutlich als Staatsziel formuliert und damit Rechtsklarheit- und Rechtssicherheit schafft.

Für „System Change not Climate Change!“ ist klar: Umweltschutz ist Klimaschutz und Klimaschutz ist Umweltschutz!

Es ist klar, dass es eine baldige gesetzliche Umsetzung des Pariser Klimaabkommens braucht, um fossile Infrastrukturprojekte wie die 3. Piste zu verhindern – auch wenn wir nach wie vor Kritik an dem Übereinkommen haben.

Ein Grund für die Aufhebung war auch, dass das Bundesverwaltungsgericht Emissionen der gesamten Flugstrecke („Cruise-Emissionen“) einbezogen hatte. Doch die Flughafeninfrastruktur ist die Basis für jegliche Flugbewegungen, darum müssen auch die gesamten klimaschädlichen Emissionen berücksichtigt werden, die dadurch ermöglicht werden – so wie es das Bundesverwaltungsgericht getan hat. Darum ist zu hoffen, dass das BVwG in dieser Position standhaft bleibt.

Kein Freibrief für dritte Piste

Wir meinen, die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs ist anzuerkennen, darf aber kein Freibrief für den Bau der dritten Piste sein. Sie bedeutet jedenfalls nicht, dass das Bundesverwaltungsgericht das Projekt nun zwingend genehmigen muss. Das öffentliche Interesse an Klimaschutz und dem Erhalt unserer Lebensgrundlagen spricht weiter klar dagegen.
Falls das Bundesverwaltungsgericht das Projekt nun genehmigt (womit frühestens in einem Jahr gerechnet werden kann) dürfte der Flughafen sofort mit Bauarbeiten beginnen. „System Change!“ wird wieder mit massiven Protesten vor Ort sein, sollte es so weit kommen.

 

Die Entscheidung des VfGH kann hier nachgelesen werden.

Verfassungsgerichtshof hebt 3.Piste-Entscheidung auf
System Change, not Climate Change!