Nach rund eineinhalb Jahren wurde nun auch das letzte Verfahren gegen eine*n Klimaaktivist*in eingestellt. Während das erste Verfahren mit einem Freispruch endete, wurden zwei weitere Verfahren von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Die strafrechtliche Aufarbeitung der Repression gegen den Klima-Aktionstag am 31. Mai 2019 kann damit als beendet angesehen werden.
Aktionstag 2019: Letztes Verfahren gegen Aktivist*innen eingestellt
